GQS Termine für Dezember 2023

Landwirtschaft
Pflugverbotsbeginn K-Wasser-1 und K-Wasser-2 Flächen 01.12.
Aufbringverbot für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie für Kompost und Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Phosphat (dazu gehören auch Trester, s. Weinbau) vom 1. 12. bis 15. 01.
In mit Nitrat belasteten Gebieten Aufbringverbot für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie für Kompost vom 1. 11. bis zum 31. 01.
Aufzeichnungen Pflanzenschutzmittelanwendung Stichtag 31.12.

Weinbau
Destillation der Übermengen oder Verwertung in Abwasseranlagen durchgeführt
Stichtag
15.12.
Aufzeichnungen Pflanzenschutzmittelanwendung Stichtag 31.12.
Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen; Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen
Freistellung der Gehölzaufwuchs ist zu entfernen und der Gehölzanteil auf maximal 10 % zu begrenzen diese muss in der Zeit bis 1. 03. oder vom 1. 11. bis 31. 12. des ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen und kann mit Beweidung oder kontrollierter Brandrodung kombiniert werden.
Aufbringverbot für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Phosphat (mehr als 0,5 % Phosphat in der TM; dazu gehören auch Trester sowie alle typischen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und die meisten Bioabfallkomposte) vom 1. 12. bis 15. 01.


Download: GQS_Infobrief_Dezember2023.pdfGQS_Infobrief_Dezember2023.pdf



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